S C H W U N G 1 6 DIE NOVELLE zum Tiroler Schischulgesetz schiebt missbräuchlichen Vereinskonstruktionen einen Riegel vor. Missbrauch durch Scheinvereine Konkret wurden Vereine gegründet, die faktisch von Reiseveranstaltern für den einmaligen Anlass einer „Schireise“ ins Leben gerufen wurden. Bei diesen Pauschalreisen – bestehend aus Unterkunft, Skipass und organisiertem Skiunterricht – wurden die Teilnehmer automatisch für den Zeitraum der Reise zu Vereinsmitgliedern erklärt. Auch die von Reiseveranstaltern eingesetzten Skiunterrichtenden galten formell als Vereinsmitglieder. Auf diese Weise sollten die strengen Bestimmungen des Tiroler Schischulgesetzes weitgehend umgangen werden. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Umgehungskonstruktionen, die den Geltungsbereich des Tiroler Schischulgesetzes 1995 unterliefen. Die Ausnahmebestimmung nach § 2 Abs. 1 lit. d für ideelle Jugendorganisationen, Sport- und Alpenvereine wurde dabei in einer Weise genutzt, die mit dem ursprünglichen Gesetzeszweck nicht mehr vereinbar war.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MzM=