S C H W U N G 3 1 Welche Mindestqualifikationen sind für den Einsatz von Lehrkräften einer Skischule in Funslopes erforderlich? Ab der Qualifikation Ski- und Snowboardlehreranwärter: Aus sportfachlicher und schischulrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, dass Ski- und Snowboardlehreranwärter (gegebenenfalls auch Kinderbetreuungspersonen) entsprechend geeignete „Spaßpisten“ mit ihren Gruppen befahren. Voraussetzung: Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsordnung hat der Schischulinhaber Vorkehrungen zu treffen, die die Sicherheit der Gäste unter Berücksichtigung ihres Könnens und der Gegebenheiten des Skischulgeländes gewährleisten. Dabei ist auch festzulegen, welche Pisten, Kinderübungsgelände und Funslopes im jeweiligen Skigebiet von den Lehrkräften und Kinderbetreuern befahren werden dürfen. Beispiel: Funslope
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