S C H W U N G 4 5 Finanzierung Die organisatorischen Änderungen und neuen Zuständigkeiten machen die Einführung von Kursbeiträgen erforderlich. Diese sind notwendig, um auch in Zukunft eine attraktive und qualitativ hochwertige Ausbildung im Skilehrwesen gewährleisten zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Absolventen der Eignungsprüfung eine faire Chance auf die Teilnahme an der Diplomskilehrerausbildung erhalten. Der Österreichische Skischulverband und die Landesskilehrerverbände bedauern diese Entwicklungen sehr, weisen jedoch darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht in ihrem Einflussbereich liegen, sondern, wie geschildert, den budgetären Zwängen des Bildungsministeriums geschuldet sind. Neuaufteilung der Ausbildungsteile und Zuständigkeiten • Der ÖSSV ist für den ersten skitechnischen Abschnitt der Diplomskilehrerausbildung zuständig. • Die BSPA Innsbruck ist für den zweiten skitechnischen Abschnitt sowie für den theoretischen Ausbildungsteil zuständig. • Die Abschlussprüfung findet wie bisher in Form einer kommissionellen Prüfung statt, die von der BSPA Innsbruck im Auftrag des Bildungsministeriums durchgeführt wird.
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