SCHWUNG

S C H W U N G 6 8 LAW & ORDER Mit einem falschen Klick, Kommentar oder Bild kann heute rascher eine Straf- oder Zivilklage drohen als viele glauben. Das österreichische Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz aus 2020 und der ergänzende EU-Digital Services Act (DSA) regeln, wie gegen Hass, Diskriminierung, Beleidigungen und Desinformation vorgegangen werden kann. Was ist „Hass im Netz“? Was versteht man unter „Hass im Netz“? Hier die wichtigsten Begriffe: • Hasspostings: Aggressive, provozierende oder beleidigende Beiträge mit oft diskriminierendem oder drohendem Inhalt. • Cybermobbing: Mehrfaches, gezieltes Belästigen oder Ausgrenzen einer Person über digitale Kanäle. • Upskirting & Bild-Mobbing: Die Veröffentlichung von Bildern, die Privatsphäre und Würde verletzen, ist mittlerweile strafbar. Der Like als Risiko: Wann wird Zustimmung problematisch? Likes, Emojis und insbesondere das Teilen von beleidigenden oder verhetzenden Beiträgen sind gleichbedeutend mit deren Unterstützung. Laut dem OGH ist das kein harmloser „Daumen hoch“, sondern kann als Beihilfe zur Beleidigung, Diffamierung oder Hetze qualifiziert werden. Zwei Beispiele aus der Judikatur: • Der Fall Bohrn Mena: Laut Medienberichten wurde ein Facebook-Nutzer im Jahr 2025 nach einem einzigen „Like“ unter fremdenfeindlicher und gewaltverherrlichender Klick für Klick in die Falle? Hass, Likes und Fotos auf Social Media und im Internet

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